Mit der am 1. Januar in Kraft getretenen Wohngeldreform können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bis zur Reform haben rund 600 000 Haushalte die Leistung erhalten. Wie die Bundesregierung verlautbart, können somit also dreimal mehr Haushalte Anspruch anmelden als vorher. Mit dem „Wohngeld Plus“, so heißt es weiter, lassen sich bundesweit viereinhalb Millionen Menschen unterstützen, die in Haushalten mit einem geringen Einkommen leben, dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Der Wohngeldbetrag steigt der Bundesregierung zufolge um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung der bisherigen Leistung. Denn das Wohngeld steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Die Höhe berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Wohngeld Vier Monate bis zur Bewilligung
Andreas Beer 11.04.2023 - 14:41 Uhr