Urteil mit großer Tragweite
In den vier Fällen geht es nach Angaben von Heber um gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete für 6 bis 48 Monate und dabei um zu viel gezahlte Beträge von 155 bis 300 Euro monatlich. Darüber hinaus würde eine gesenkte Miethöhe auch künftig für die betroffenen Mieter gelten - zwei wohnen noch in der jeweiligen Wohnung.
Ob es schon heute eine Entscheidung gibt, ist offen - sie könnte aus Sicht von Juristin Heber aber große Bedeutung haben. "Sollten wir recht bekommen, ist das auf jeden Fall ein Urteil, das große Tragweite hat, nicht nur für Berlin, sondern für die gesamte Republik", erläuterte sie. Darauf könnten sich dann auch Mieter mit älteren Mietverträgen berufen.
Die Landesregierungen können seit Juni 2015 "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" ausweisen. Auch die Berliner Wohnungen in den vier BGH-Verfahren liegen in solch besonders begehrten Vierteln. Dort gilt dann etwa, dass Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete draufschlagen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen: Zum Beispiel für neue oder modernisierte Wohnungen oder wenn schon der bisherige Mieter mehr gezahlt hat.