Witwenrente und Mieteinnahmen
Bei der Anrechnung von Mieteinnahmen auf die Witwenrente gibt es eine wichtige Unterscheidung: Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das alte Recht. In diesen Fällen werden Mieteinnahmen nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Anders verhält es sich bei Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden oder wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Hier greift das neue Recht, nach dem 75 Prozent der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Mieteinnahmen als Einkommen berücksichtigt werden.