Erfurt - Die Planung dafür sollte umgehend beginnen, um erforderliche Maßnahmen und Auflagen zum Gesundheits- und Infektionsschutz für Kunden und Firmen zu organisieren, hieß es in einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung der IHK. Würden die restriktiven Maßnahmen der Betriebsschließungen bestimmter Wirtschaftszweige über den 20. April hinaus anhalten, drohe die Gefahr massenhafter Insolvenzen und eine erhebliche Zunahme der Arbeitslosigkeit, erklärte IHK-Präsident Dieter Bauhaus.
Daher sollten nach Auffassung der IHK Unternehmen bald wieder öffnen können, wenn sie angemessene Auflagen zum Infektionsschutz erfüllen. Dazu zählten etwa die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes, Mundschutz-Pflicht für Kunden und Mitarbeiter und die Sicherstellung der Desinfektion. Die Gastronomie könne etwa im Außenbereich wieder aufgenommen und in den Geschäften auf kontaktloses Bezahlen gesetzt werden. Eine zeitlich begrenzte Erweiterung der Ausnahmeregelungen zur Sonntagsöffnung im Handel könne dazu beitragen, entstandene Umsatzverluste zu kompensieren. dpa