Erfurt - Arbeitnehmer können nicht auf Schmerzensgeld vom Arbeitgeber hoffen, wenn sie gesundheitliche Folgeschäden durch eine Grippeschutzimpfung von Betriebsärzten erleiden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg. Die Klägerin - eine ehemalige Verwaltungsangestellte im Universitäts-Herzzentrum Freiburg - scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150.000 Euro verlangt.