Das Thüringer Oberverwaltungsgericht verbot die Öffnung von Geschäften am 1. Mai im Ortsteil Gispersleben sowie am 8. Mai und am 5. Juni im Ortsteil Hochheim, wie das Gericht am Dienstag in Weimar mitteilte. Die Richter folgten damit einem Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft verdi.

In Gispersleben sollten die Läden wegen einer Tanzveranstaltung öffnen, in Hochheim aufgrund des Japanischen Gartenfestes und des Kinderspielfestes im ega-Park. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz verlange einen besonderen Anlass für eine Geschäftsöffnung am Sonntag, erklärten die Richter. Das Umsatzinteresse der Händler oder der Kaufwunsch möglicher Kunden reiche nicht aus. Es müsse vielmehr einen Anlass geben, der zu einem erheblichen Besucherstrom führe.

Die Ladenöffnung müsse dem Ereignis folgen und nicht umgekehrt das Ereignis der Ladenöffnung. Bei den betreffenden Veranstaltungen dränge sich der Verdacht auf, dass diese nur einen Vorwand liefern sollen, um den ortsansässigen Gewerbetreibenden das Offenhalten der Läden am Sonntag zu ermöglichen, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. dpa