Wirtschaft Die Frage um den Resturlaub geht vors Arbeitsgericht

Von Stefan Hantzschmann,
Hobbyskiläufer starten häufig eher unvorbereitet in den Skiurlaub. Dabei ist gezieltes Training wichtig, um heil die Pisten hinunterzukommen. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn

Ohne Urlaubsantrag gibt es keinen Urlaub. Doch wie umfassend muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten darauf hinweisen, dass ihre Ansprüche auf freie Tage auch verfallen können? Das Bundesarbeitsgericht könnte dazu am Dienstag Antworten liefern.

 
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