Erfurt - Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Der entsprechende Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für diese Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich schließlich nicht um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in Erfurt. (Az.: 5 AZR 25/17)