Winterdienst Neue Räumpflicht auch für die Ortsteile

Wer für das Schneeschieben auf den Gehwegen verantwortlich ist, wird in der Ilmenauer Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese gilt seit Kurzem auch für die neuen Ortsteile. Foto: Uwe Appelfeller

Die Räumpflichten der Ilmenauer Bürger im Zuge des Winterdienstes gelten seit Ende des vergangenen Jahres auch in den neuen Ortsteilen. An einige Änderungen muss man sich dort erst gewöhnen.

 
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Ilmenau - Die Räum- und Streupflichten der Stadt Ilmenau kommen mit dem aktuellen Wintereinbruch auch in den neuen Ortsteilen zum Tragen. Wegen der derzeitigen Wetterlage weist die Stadtverwaltung noch einmal ausdrücklich auf die Straßenreinigungssatzung hin, denn dabei müssen sich Bürger in manchen Ortsteilen – wie zum Beispiel Pennewitz – erst einmal an die für sie neuen Vorschriften gewöhnen, die in der Kernstadt Ilmenau und anderen Ortsteilen schon seit 1993 gelten.

Ein wichtiger Punkt ist dabei aktuell der Winterdienst. Hier regelt die Straßenreinigungssatzung die Aufgaben der Anlieger. Unter anderem betrifft das die Räumpflicht bei Straßen, die nur einseitig einen Gehweg haben.

Hintergrund: Im Ilmenauer Stadtrat wurde in der Oktober-Sitzung 2020 eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Diese gilt nun für die gesamte Stadt Ilmenau mit den 16 Ortsteilen. Die bisherigen Satzungen der eingegliederten Ortsteile sind damit außer Kraft getreten. Ein Sprecher der Stadtverwaltung teilt dazu mit: „Dabei sind Besonderheiten in der neuen Satzung berücksichtigt, die in einzelnen Ortsteilen bisher anders gehandhabt wurden.“ Nachzulesen sind sie auf der städtischen Internetseite und auch im Amtsblatt.

Die Besonderheit in der Satzung, die nun für einige neue Ortsteile zum Tragen kommt, betrifft Straßen mit einseitigem Gehweg. Dabei sind sowohl Anlieger auf der Gehwegseite als auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Winterdienst auf diesen Gehwegen verpflichtet.

Jahreszahl ist entscheidend

In Jahren mit gerader Endziffer müssen Anlieger auf der Gehwegseite; in Jahren mit ungerader Endziffer – also in diesem Jahr – die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite den Winterdienst sicherstellen.

Gerade diese Regelung habe in den vergangenen Wochen in einigen Ortsteilen zu Missverständnissen und auch Nachfragen geführt, sagte Ilmenaus Bürgermeisterin Beate Misch am Dienstag im Gespräch mit unserer Zeitung. So habe es unter anderem in Pennewitz Probleme mit der Anwendung dieses Paragrafen gegeben.

In der Mitteilung der Stadtverwaltung heißt es weiter: Die Räumpflicht auf Gehwegen gilt laut Satzung übrigens auch für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. In diesen Fällen sollte als Streumaterial vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zum Einsatz kommen. „Auch festgetretener oder auftauender Schnee ist, so weit möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern.“

Besondere Verkehrspflichten

Bei der Winterdienst-Räumpflicht lautet der Grundsatz, dass bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen in einer solchen Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Im Allgemeinen beträgt diese Breite 1,50 Meter. Die Bestimmungen sind im § 10 „Schneeräumung“ und § 11 „Beseitigung von Schnee- und Eisglätte“ präzise beschrieben. Mit dem Winter kommen somit auf Eigentümer, Erbbau- oder sonstige Berechtigte eines Hauses oder Grundstückes besondere Verkehrssicherungspflichten zu.

Damit bestehen nun einheitliche Regelungen insbesondere zu den Fragen, was über das gesamte Jahr hinweg gereinigt werden muss, von wem zu reinigen ist und in welchem Umfang dies geschehen soll.

Die Bürger werden gebeten, sich über die neue Straßenreinigungssatzung zu informieren. Zu finden ist die Satzung auf der städtischen Internetseite, unter www.ilmenau.de, >> Willkommen >> Ortsrecht >> Öffentliche Einrichtungen oder im Amtsblatt in der Ausgabe vom 27. November 2020. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Sport- und Betriebsamtes telefonisch unter (03677) 60 06 10 zur Verfügung.

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