Winter Beim Eiskratzen nicht Motor laufen lassen – Bußgeld droht

red//tmn

Eisblumen auf der Windschutzscheibe: Bald müssen viele Autofahrer wieder ihr Fahrzeug von Schnee und Eis befreien. Das beliebte Warmlaufenlassen des Motors lässt man aber lieber sein.

 
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Wer im Winter bei laufendem Motor Eis kratzt, muss mit einem Bußgeld rechen (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Kay-Helge Hercher/IMAGO/Kay-Helge Hercher

Klamme Finger am frühem Morgen. Bald ist wieder Eiskratzzeit. Trotz eisiger Temperaturen sollten Autohalter beim Scheibenkratzen aber nicht den Motor laufen lassen. „Das ist nicht nur verboten, sondern schadet der Umwelt und womöglich sogar dem Triebwerk selbst“, schreibt die Prüfgesellschaft GTÜ.

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Hintergrund ist Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung, der diesen Punkt regelt. Wer den Motor im Stand laufen lässt und dabei erwischt wird, kann laut GTÜ bis zu 80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühren aufgebrummt bekommen.

Was spricht noch gegen den Leerlauf?

Das Bußgeldrisiko beiseite, kann Aufwärmen im Leerlauf auch dem Motor schaden. Das Motoröl wird auch nach mehreren Minuten im Leerlauf nur um wenige Grad Celsius erwärmt. Daher empfiehlt die GTÜ: Nach dem Start des Motors sofort loszufahren, dabei aber hohe Drehzahlen vermeiden.

Das Motoröl erreicht erst bei 80 bis 120 Grad seine volle Leistung. Hinzu kommt: Bei niedrigen Drehzahlen kann die Ölpumpe ihr Potenzial noch nicht voll entfachen. Die Folge beider Aspekte: Zu kalte Motoren werden nicht ideal geschmiert und verschleißen schneller.

Auch der Katalysator muss erst auf Temperatur kommen. Deswegen sind die Abgase direkt nach dem Start des Motors besonders schädlich für die Umwelt.

Was hilft bei Eis und Schnee?

Tipps, damit Fahrer in der Kälte nicht kratzen müssen: Manche Standheizungen funktionieren auch ohne dass der Motor läuft - und lassen sich sogar komfortabel per Zeitschaltuhr einstellen.

Alternativ kann man mit Frostschutzfolien das Zufrieren der Frontscheibe verhindern. Bei Seitenscheiben und der Heckscheibe helfen Enteisungssprays.