Das Gesetz sieht momentan vor, dass der Bau bis zu 19 Windkraftanlagen in einem nicht öffentlichen Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht werden können. Daran ändert auch die Forderung aus Großbreitenbach nichts, dass man jedes Windrad nur dann errichten darf, wenn vorab eine öffentliche Beteiligung erfolgte. Der Landgemeindebürgermeister Peter Grimm hatte von der Bevölkerung einen Prüfungsauftrag erhalten, bei dem es darum ging, inwiefern Stadtratsbeschlüsse Einfluss auf Genehmigungsverfahren nehmen können.