Wenige Pleiten in Sonneberg Wenige Pleiten in Sonneberg

Teja Banzhaf
Die Insolvenzen im Landkreis Sonneberg. Foto: zds

Auch vor Corona war nicht alles Gold, was als Firma oder Geschäft glänzte: In Thüringen gab es bis zum 31. Dezember 2019 weniger Firmenpleiten, im Kreis Sonneberg auch.

 
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Sonneberg - Insgesamt kamen im Landkreis Sonneberg vier Insolvenzanträge im vergangenen Jahr zusammen, wie sich aus der jüngsten Insolvenzstatistik ablesen lässt. Ein Jahr zuvor waren es noch 10 gewesen. Die Gläubiger der Unternehmen, die bis zum Jahreswechsel 2019/2020 ihre Zahlungsunfähigkeit feststellen ließen, hatten insgesamt festgestellte Forderungen von 0,807 Millionen Euro gegen die Insolventen. Geld, das wohl größtenteils als Verlust verbucht werden muss. Denn bei Zahlungsunfähigen ist meist nicht viel zu holen, denn sonst wären sie ja nicht zahlungsunfähig.

Auf Landesebene ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bis zum Beginn des Coronojahrs 2020 um 108 gesunken. In Thüringen meldeten 221 Unternehmen und Unternehmer Insolvenz an. Bei 53 davon klappten die Insolvenzrichter die Akte gleich wieder zu: Diese Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Im Kreis Sonneberg betraf das kein Unternehmen. „Mangels Masse“ heißt es im Amtsdeutsch, wenn nicht genug Geld da ist, um die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zu bezahlen: Insolvenzrichter und Insolvenzverwalter arbeiten nicht zum Nulltarif.

Zur „geordneten Insolvenz“ kam es bei vier Unternehmen im Kreis Sonneberg. Im Verfahren wird im Wesentlichen überprüft, ob „Zahlungsunfähigkeit“ und/oder „Überschuldung“ vorliegt. Gemäß Paragraf 17 der Insolvenzordnung ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Und nach Paragraf 19 liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Im besten Fall gibt es wenigstens einen Teil des geschuldeten Geldes zurück. Wenn’s dumm läuft gar nichts, deswegen kommt es durch hohe Insolvenzschäden zu Folgepleiten. Und deswegen musste in Coronazeiten der Staat einspringen. 2019 war das noch Zukunftsmusik: Landesweit ging es bei den Verbindlichkeiten der betroffenen Firmen um rund 0,37 Milliarden Euro (Vorjahr: 0,14 Milliarden Euro), die die Gläubiger selbst verkraften mussten. Die hiesigen Insolventen sind daran mit 0,807 Millionen Euro (Vorjahr: 24,7 Millionen Euro) beteiligt. Das sind also im Vergleich 23,893 Millionen Euro weniger Forderungen als im Vorjahr, was für die Wirtschaft bereits als gute Nachricht zählt.

Die Existenzen von Unternehmen, Unternehmern und Selbstständigen sowie die Verluste für die Gläubiger sind aber nur eine Seite der Medaille. Die andere sind die Arbeitsplätze und Existenzen von Beschäftigten. Im Kreis Sonneberg waren bis Ende 2019 insgesamt 14 Arbeitsplätze von Insolvenzverfahren betroffen, 363 weniger als im Jahr davor. Landesweit betraf es 2905 Beschäftigte (Vorjahr: 3298). Die Lohnforderungen, die vor Verfahrenseröffnung bestanden, sind dabei auch in den vorgenannten Insolvenzforderungen enthalten.

Das heißt, eigentlich steht den 14 insolvenzbetroffenen Beschäftigten nur der gleiche Anteil wie den anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse zu. Indes: Da gibt es für Arbeitnehmer doch so eine Art „Rettungsschirm“: das Insolvenzgeld. Das Insolvenzgeld wird auf Antrag der Arbeitnehmer, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, von der Agentur für Arbeit bezahlt. Ausgeglichen wird der insolvenzbedingte Lohnausfall für höchstens drei Monate. In der Zeit konnten Insolvenzverwalter Investoren suchen, die den Laden und gegebenenfalls auch zumindest Teile der Belegschaft übernehmen. Im Coronajahr ist jetzt alles anders. Die recht strenge Verpflichtung, Insolvenz anzumelden wurde aufgehoben und aus der Insolvenzstatistik wurde eine Wundertüte: Nach der Bundestagswahl am 26. September wird klarer, wie viele Firmen überlebt haben.

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