Alle sechs Jahre muss eine Kommune ihr Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erneuern. Das gilt in Thüringen mit Wirkung zum Jahr 2014 beziehungsweise dann, wenn vor Ort wesentliche Änderungen eintreten. Doch dieses Konzept, was regelmäßig erneuert werden soll, das gibt es in Sülzfeld noch nicht einmal. Seit dem Jahr 2008 wird dieses eingefordert, aber nicht realisiert. Auch der Ermahnung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, endlich solch ein genehmigungsfähiges ABK zu erstellen, kam die Kommune bislang nicht nach. Daher wies die übergeordnete Behörde bereits auf die Konsequenzen hin, die für den Ort entstehen können. Diese reichen letztlich soweit, dass Bauanträgen nicht zugestimmt wird. Für deren Genehmigung muss nachgewiesen werden, wohin Abwässer von Haushalten und Unternehmen sowie das Oberflächen- und Regenwasser von Grundstücksflächen abgeleitet werden.