Weimar/Erfurt AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Regeln

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die AfD-Fraktion hat Zweifel, ob die von der Landesregierung erlassenen Corona-Beschränkungen rechtens sind. Das soll nun das Verfassungsgericht in Weimar klären. Mit einem ersten Antrag hat die Fraktion keinen Erfolg.

 
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Weimar/Erfurt -Thüringens Verfassungsrichter haben einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Thüringer Corona-Infektionsschutzverordnung abgewiesen. Sie werde vor einer Entscheidung über die Verfassungsklage der AfD gegen die von der Landesregierung verordneten Corona-Einschränkungen nicht außer Vollzug gesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in Weimar mit.

Die AfD wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass die derzeit geltende Corona-Verordnung aufgehoben wird, sagte der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, in Erfurt. Sie regelt unter anderem das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie das Tragen von Schutzmasken beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr. Die Entscheidung der Verfassungsrichter zu dem Eilantrag bezeichnete Möller als erwartbar.

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit einer Abwägung der Folgen. Dabei sei der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse der AfD an der Außervollzugsetzung hinter der Notwendigkeit der Infektionsschutz-Grundverordnung zurücktrete. «Die gerügten Grundrechtsverletzungen sind mit Blick auf das von der Verordnung verfolgte Ziel eines effektiven Infektionsschutzes von eher geringem Gewicht und deshalb vorübergehend hinzunehmen», erklärten die höchsten Thüringer Richter. Der Staat sei zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger «nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet».

Die AfD-Landtagsfraktion will nach Angaben von Möller die Corona-Verordnungen vom 20. Mai und vom 9. Juni durch den Verfassungsgerichtshof in Weimar überprüfen lassen. Wann die Richter über die Verfassungsklage entscheiden, sei noch offen.

«Wir haben keine Corona-Krise, wir haben eine Lockdown-Krise», sagte Möller. Die Infektionszahlen in Thüringen ließen aus Sicht seiner Fraktion die Vielzahl von Einschränkungen der Grundrechte der Bürger nicht zu. Als Beispiele nannte Möller Einschränkungen im Versammlungsrecht, die einige Wochen galten, sowie die Erfassung persönlicher Daten von Gaststättenbesuchern. «Es gäbe mildere Mittel, mit denen der Staat seine Schutzpflichten wahrnehmen könnte.» Nicht infrage stehe, dass es Einschränkungen für Infektions-Brennpunkte geben müsse.

Ein weiteres Problem sei, dass die Einschränkungen auf Verordnungen der Regierung und nicht auf vom Landtag beschlossenen Gesetzen basierten, so Möller. «Natürlich hat die Landesregierung einen Entscheidungsspielraum. Spätestens Mitte April hätte es angesichts der Infektionszahlen Lockerungen bei vielen Beschränkungen geben müssen.»

Die Fraktion will laut Möller auch klären lassen, ob es bei den Verordnungen formale Fehler gab - das gelte für ein Zitiergebot für die Rechtsgrundlagen, auf denen Verordnungen basierten. Laut Möller prüfen auch AfD-Fraktionen in anderen Landtagen Verfassungsklagen. dpa

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