Wer bestimmt darüber?
Über die Regeln zur Krankschreibung entscheidet letztlich der Gemeinsame Bundesausschuss. Er bildet sich aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Wie steht es um Video-Sprechstunden?
Der Ausschuss bestimmt, welche medizinischen Leistungen die gesetzlich Krankenversicherten, immerhin mehr als 73 Millionen Menschen, beanspruchen können. Dazu gehört auch die Arbeitsunfähigkeit-Richtlinie. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausschuss eine Verlängerung beschließt und das Bundesgesundheitsministerium zustimmt. Denn das Ministerium hat die Rechtsaufsicht.
Zudem soll es aller Voraussicht nach auch weiterhin möglich sein, dass ärztliche und psychotherapeutische Konsultationen per Video-Sprechstunde stattfinden.