Wasserentnahmeverbot Prophylaxe für Trockenheitsdemenz

Sicher muss im Moment gerade niemand seinen Garten gießen. Schon gar nicht mit Wasser aus den Bächen, das reichlich fließt. Da mutet es paradox an, dass noch immer das Wasserentnahmeverbot gilt.

 
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Auch wenn die Lauter bestens gefüllt ist und mächtig rauscht – Wasser darf ihr nicht entnommen werden. Foto: /Karl-HeinzFrank