Das Gesundheitszeugnis – eine wichtige Voraussetzung für Gastronomen, um ihren Betrieb führen und Speisen verarbeiten zu können – soll im Wartburgkreis künftig auch digital erworben werden können. Darüber informiert die Verwaltung in einer Mitteilung. Darin heißt es: „Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichem Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten.“ Danach müssten sich Beschäftigte einer Hygienebelehrung unterziehen, um den Nachweis zu erhalten (sprich: das umgangssprachliche „Gesundheitszeugnis“).