Wenn in den Orten etwas gebaut, ein Gebäude abgerissen oder verändert werden soll, müssen die Dermbacher Gemeinderäte abwägen, ob diese Pläne der „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen“, kurz Erhaltungssatzung, entsprechen. So war auch für das Vorhaben eines Dermbacher Gastwirtes die Zustimmung des Gremiums notwendig. In der jüngsten Ratssitzung wurde darüber befunden.