Im Zuge der Grundsteuerreform sind alle Kommunen verpflichtet, bis zum 1. Januar 2025 eine neue, rechtsgültige Hebesatz-Satzung auf den Weg zu bringen. Die Unterbreizbacher Gemeinderäte haben einstimmig eine neue Satzung beschlossen. Nach dieser bleibt alles erst einmal wie es war: Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) liegt bei 271 Prozent, der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) bei 389  Prozent und für die Gewerbesteuer bei 395 Prozent.