Um in Deutschland eingebürgert zu werden, muss man seit fünf Jahren in Deutschland leben, darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, muss den Lebensunterhalt für sich und Angehörige finanzieren können und ausreichend Deutschkenntnisse haben. Außerdem muss man „ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung“ sowie Lebensverhältnisse in Deutschland haben.