Was gilt bei Pauschalreisen?
Ist der annullierte Flug Teil einer Pauschalreise, also eines Komplettpakets mit Anreise, Unterkunft etc., müssen sich Betroffene an den Reiseveranstalter wenden. Auch hier besteht Anspruch auf Kostenerstattung für Verpflegung, Übernachtung, Taxifahrten oder Telefonate.
Wichtig zu beachten laut Verbraucherzentrale: Streikt das Sicherheitspersonal und man verpasst deswegen den Flug, ist die Bundespolizei dafür zuständig. Fluggesellschaften haben keinerlei Einfluss darauf, mögliche Ansprüche können nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.