Walldorf - Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach dem Beitritt zur Stadt Meiningen sind alle Satzungen der bisherigen selbstständigen Gemeinde Walldorf denen der Stadt anzugleichen. Das betrifft auch die Friedhofssatzung und die entsprechende Gebührensatzung. Die bisher geltenden Regelungen verlieren damit per 31. Dezember dieses Jahres ihre Gültigkeit. Darüber zu beraten war der wichtigste Tagesordnungspunkt auf der jüngsten Sitzung des Ortsteilrates.