Nach einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt muss der Freistaat Thüringen keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an mehrere Sägewerke zahlen, die sich durch eine Geschäftspraxis des Landes-Forstes aus der Vergangenheit benachteiligt sehen. Eine entsprechende Klage der Sägewerke – die über einen international Prozessfinanzierer organisiert worden war – wies das Landgericht Erfurt in einer am Freitag verkündeten Entscheidung ab.