Wahlwerbung mit Grenzen Was ist erlaubt? Und was nicht?

Verunglimpfen von Wahlplakaten gilt als Sachbeschädigung. Foto: /Michael Bauroth

Im Vorfeld des 26. Septembers säumen Plakate über Plakate gerade wieder die Straßenränder. Doch was ist erlaubt? Und was nicht?

 
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