Die Verfassungsrichter erklärten, die nötigen Unterstützungsunterschriften für Parteien, die parlamentarisch noch nicht vertreten sind, diene dem legitimen Ziel, "die Wahlvorschläge auf ernsthafte Bewerberinnen und Bewerber zu beschränken". Dabei hätten jedoch die besonderen Bedingungen bei der Unterschriftensammlung angesichts der Einschränkungen während der Corona-Pandemie berücksichtigt werden müssen.
Der ÖDP-Vorsitzende vertrat die Ansicht, dass der Landtag in der Pandemie neben einer Senkung der Unterschriftenzahl auch die Sammlungsbedingungen erleichtern müsste. Seine Partei hat den Innen- und Kommunalausschuss des Landtags Mitte Juni auf weitere Mängel in der Thüringer Kommunalwahlgesetzgebung schriftlich hingewiesen. Er appellierte an die Abgeordneten, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
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