Weil die derzeitige Rechtslage zur Wahl eines Landtagspräsidenten der AfD die Gelegenheit bieten könnte, während der Konstituierung des Parlaments in der nächsten Woche eine politische Krise auszulösen, will eine Landtagsmehrheit die Regeln ändern, nach der das oberste Amt im Landtag besetzt wird. Es soll ein Passus in der Geschäftsordnung gestrichen werden, der der stärksten Fraktion das Recht zusichert, im ersten Wahlgang einen alleinigen Kandidaten vorzuschlagen. Nach einem Antrag, den die Fraktionen von CDU und BSW am Donnerstag gemeinsam eingereicht haben, soll die Geschäftsordnung so verändert werden, dass schon im ersten Wahlgang jede beliebige Fraktion Kandidaten für das Präsidentenamt benennen können. Gewählt wäre dann der Bewerber, der „die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält“.