Ein 16 Jahre alter Schüler, der auf dem Gelände seiner Schule Schlagringe und Springmesser an andere Minderjährige verkaufte, darf bis zum Ende des Schuljahrs ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz bestätigte nach Angaben vom Montag im Eilverfahren die entsprechende Entscheidung der Gesamtkonferenz.