Vorfahrtsfehler in Themar Wikinger haben „rechts vor links“ erfunden

Wikinger gibt es heute nur noch im Karneval (Symbolfoto). Foto: picture alliance/dpa/Andrew Milligan

7000 Euro Sachschaden meldet die Polizei nach einem Vorfahrtsfehler in Themar (Landkreis Hildburghausen). Aber woher kommt eigentlich die Verkehrsregel „rechts vor links“? Obwohl sie schon mehr als 1000 Jahre alt ist, verstehen sie viele Autofahrer immer noch nicht.

 
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Themar - 7000 Euro Schaden hat die Polizei nach einem Verkehrsunfall in Themar gemeldet. Der Fahrer eines Lieferdienstes wollte am Freitagvormittag auf die Straße Haardtwiese in abbiegen und hatte dabei einen von rechts kommenden Ford Ranger aus Schleusingen übersehen, wie ein Polizeisprecher am Sonntag mitteilte. Beide Autos stießen zusammen. Verletzt wurde bei dem Unfall aber niemand.

Auf den Straßen gilt in den meisten Ländern mit Rechtsverkehr die Grundregel rechts vor links. Derjenige, der von rechts kommt, hat Vorfahrt – es sei denn, Verkehrszeichen regeln etwas anderes.

Den Ursprung hat diese Regel vermutlich in der Schifffahrt. Auf den Schiffen der Wikinger war das Ruder oder die Pinne seitlich rechts (der Mensch ist überwiegend Rechtshänder) am Boot angebracht und wurde am Achterdeck bedient. Da es zu dieser Zeit noch keine Umlenkrollen gab, konnte das Ruder nur mit direkter Verlängerung bedient werden. Der Rudergänger stand somit seitlich auf dem Deck mit dem Gesicht nach rechts und dem Rücken nach links. Da der Rudergänger nun nach rechts schaut, kann er eventuellen Verkehr in dieser Richtung gut beobachten, kann also Vorfahrt gewähren. Was in seinem Rücken passiert, ist für ihn jedoch nur schwer erkennbar. Daher bekam er Vorfahrt vor den dort fahrenden Schiffen.

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