Den Ursprung hat diese Regel vermutlich in der Schifffahrt. Auf den Schiffen der Wikinger war das Ruder oder die Pinne seitlich rechts (der Mensch ist überwiegend Rechtshänder) am Boot angebracht und wurde am Achterdeck bedient. Da es zu dieser Zeit noch keine Umlenkrollen gab, konnte das Ruder nur mit direkter Verlängerung bedient werden. Der Rudergänger stand somit seitlich auf dem Deck mit dem Gesicht nach rechts und dem Rücken nach links. Da der Rudergänger nun nach rechts schaut, kann er eventuellen Verkehr in dieser Richtung gut beobachten, kann also Vorfahrt gewähren. Was in seinem Rücken passiert, ist für ihn jedoch nur schwer erkennbar. Daher bekam er Vorfahrt vor den dort fahrenden Schiffen.