Weil die Thüringer AfD bereits seit etwa vier Jahren vom Verfassungsschutz des Freistaats als erwiesen rechtsextrem eingestuft wird, ist vieles, was nun bundesweit debattiert wird, in Thüringen bereits besprochen worden – inklusive der Erkenntnis, dass viele Dinge sich längst nicht so einfach umsetzen lassen. Ein Beispiel dafür ist die Frage, wie der Staat mit AfD-Mitgliedern umgehen soll, die als Beamte oder Angestellte für ihn arbeiten. Mit Beschäftigten, die für den Staat arbeiten und von dem Staat bezahlt werden, den sie nach Überzeugung der Behörden eigentlich abschaffen wollen.