Es gehört zu den Aufgaben einer Fahrerlaubnis-Behörde, (nach-)zuprüfen, ob jemand geeignet ist, sich am Steuer eines Autos im Straßenverkehr zu bewegen – falls es eine Ursache, einen Grund, einen Anlass für die Überprüfung gibt. Diese Aufgabe ist zweifellos nötig, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, verleiht der Behörde aber auch eine nicht zu unterschätzende Macht.
Vor Gericht „Gesundheitspolizei“ im Landratsamt?
Maria-Theresia Wagner 10.08.2026 - 10:56 Uhr