Es ist Tag zehn. Fünf Geschwister stehen im Gerichtssaal – zwei auf der einen, drei auf der anderen Seite. Zehn Tage ist es her, dass ihre gemeinsame Mutter, jenseits ihres 90. Geburtstags, gestorben ist. Jetzt muss sie bestattet werden – so sieht es Paragraf 17 im Thüringer Bestattungsgesetz vor: „Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen“. Aber statt im Krematorium oder auf dem Friedhof treffen sich die Geschwister vor dem Amtsrichter in Meiningen, angesetzt ist eine Eilverhandlung. Zwei von ihnen verlangen die Herausgabe des Leichnams der Mutter, um ihn obduzieren zu lassen. Drei beantragen den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um genau das zu verhindern. Es muss, um nicht gegen das Bestattungsgesetz zu verstoßen, sofort entschieden werden.