Es sei, befindet der Vorsitzende der Großen Strafkammer am Landgericht Meiningen, mitnichten „ein Pappenstiel“, was der Angeklagte anderen Leuten angetan habe. Wofür er zu bestrafen sei. Auch wenn sich das, was dem 27-Jährigen aus Suhl vorgeworfen werde, wohl etwas weniger dramatisch gewesen sei, als es zunächst ausgesehen habe – „so gefährlich war’s nicht“. Und, auch das wird der Richter später im Prozess konstatieren, der Mann habe sich „in jeder Hinsicht amateurhaft, fast albern verhalten“. Was vermutlich auch auf die Geschichte mit den Käsenuggets – vielleicht waren es auch Hühnernuggets – zutrifft, die im Streit des Angeklagten und seiner Gefährtin mit einem Nachbarn eine Rolle spielen. Möglicherweise wird der Clinch nicht nur mit Worten ausgetragen. Und die frittierten Bröckchen sind wohl auch schon aus dem Fenster oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen worden. Dieser Teil der Anklageschrift wird früh eingestellt, weil er gegenüber den anderen Vorwürfen – räuberische Erpressung und Nötigung – kaum ins Gewicht fällt.