Garmisch-Partenkirchen - Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat einen Bergführer nach dem tödlichen Absturz einer Kundin zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 58-Jährige hatte demnach bei der tragisch geendeten Bergtour im August 2025 seine Qualifikation überschritten, verurteilt wurde er zu 150 Tagessätzen. Die Anklage hatte ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie das Amtsgericht am Montag bestätigte. Zuerst berichtet hatte die Ludwigshafener Tageszeitung "Rheinpfalz".