Nach jahrelangem Streit um die unterirdische Endlagerung von Giftmüll an der französisch-deutschen Grenze hat das Verwaltungsgericht Straßburg grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Eine Rückholung des in der Deponie in Wittelsheim nahe Mulhouse eingelagerten Giftmülls sei wegen der damit verbundenen Gefahren für Umwelt und Beschäftigte nicht mehr möglich, urteilte das Gericht unter Verweis auf technische Studien. Das Versiegeln der Abfälle mit Beton sei die einzige sichere Möglichkeit der Endlagerung.