Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Der Kläger hatte im Juni 2024 gegen seine Heranziehung zur Beitragszahlung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Erhebung von Säumniszuschlägen Klage erhoben, teilte das Gericht am Montag in Berlin mit. Dabei habe er eine 178-seitige Musterklageschrift verwendet, die im Internet für 55,08 Euro bezogen werden kann. Das Gericht habe die Klage in Auseinandersetzung mit sämtlichen Argumenten der Musterklageschrift abgewiesen. (AZ: VG 8 K 123/24)