Äußerungen von AfD-Spitzenpolitikern sind laut Verwaltungsgericht Weimar zu Recht als Beleg für die rechtsextremistischen Bestrebungen der Partei in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen worden. Die Aussagen hätten ein gewisses Gewicht, deshalb sei der Verfassungsschutz hier seiner Aufgabe, die Öffentlichkeit zu unterrichten, nachgekommen. Aus diesem Grund sei die Klage der AfD unbegründet, entschied das Gericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Klägerin habe auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Verwaltungsgericht AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz
Jens Wenzel 27.08.2024 - 18:02 Uhr