Die Stadt Suhl wird vorerst an ihrer Kameraüberwachung in der Innenstadt festhalten. Wie Steven Bickel, Leiter des OB-Büro mitteilte, habe die Stadt gegen einen im Dezember 2024 erlassenen Bescheid des Landesdatenschutzbeauftragten, der die seit 2022 praktizierte dauerhafte Überwachung plötzlich als nicht gesetzeskonform beanstandet und einen Rückbau der Anlagen fordert, fristwahrend Rechtsmittel eingelegt. Man strebe eine Klage beim Verwaltungsgericht Meiningen an, sagte Bickel, da ein Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid nicht zulässig ist. „Wir gehen davon, dass die Kameras bis zum einem Abschluss des Verfahrens in Betrieb bleiben.“ Derzeit prüften Juristen, inwieweit eine solche Klage Aussicht auf Erfolg habe.
Verstoß gegen Datenschutz? Suhl will an Videoüberwachung festhalten
Georg Vater 13.05.2025 - 18:40 Uhr