Diskussion um Geschäftsgeheimnisse
In der Mobilitätsbranche war das neue Gesetz allerdings nicht unumstritten. Anbieter wie Flixbus befürchten, dass mit den neuen Vorschriften Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden - etwa die Auslastung bestimmter Fahrstrecken. Der aktuelle Kabinettsentwurf räumt den Dateninhabern nun das Recht ein, Informationen und Daten zurückzuhalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beweislast liegt allerdings beim Dateninhaber.
Bei Verbraucherschützern stieß die Regelung zu den Geschäftsgeheimnissen auf Kritik: Ziel des Gesetzes sei es, dass mehr Daten für neue Mobilitätslösungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt werden, sagte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wenn Unternehmen die Datenbereitstellung pauschal mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse verweigern können, wird das Mobilitätsdatengesetz wenig Verbesserung zur jetzigen Situation bringen. Das Mobilitätsdatengesetz darf nicht zu einem zahnlosen Tiger werden."