Vergabegesetz Für einen Auftrag vom Land mehr Lohn nötig

Eike Kellermann

Kein Lohndumping mit Steuergeldern unterstützen, das soll das Vergabegesetz des Freistaats erreichen. Die Einigung kam jetzt überraschend.

Vorgaben vom Land für die Mindest-Verdienste. Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa/Daniel Reinhardt

Unternehmen müssen ab nächstem Jahr Stundenlöhne von mindestens 1,50 Euro über dem Mindestlohn zahlen, wenn sie Aufträge vom Freistaat Thüringen bekommen wollen. Das sieht die Einigung zum Vergabegesetz vor, die von Rot-Rot-Grün mit der CDU nach übereinstimmenden Angaben erzielt wurde. Demnach soll die Gesetzesnovelle schon diesen Freitag vom Landtag beschlossen werden.

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„Für uns steht fest, dass mit öffentlichen Geldern keine Armutslöhne finanziert werden dürfen“, sagte SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Diana Lehmann. Ähnlich äußerte sich Wirtschaftspolitiker Andreas Schubert (Linke): „Politik ist verpflichtet, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, besonders bei öffentlichen Aufträgen, die von Steuergeldern bezahlt werden.“

Für die CDU nahm Wirtschaftspolitiker Martin Henkel in Anspruch, dass mit der Gesetzesnovelle „Bürokratie konsequent abgebaut wird und Verfahren deutlich vereinfacht werden“.

Laut CDU zieht die rot-rot-grüne Koalition ihren eigenen Gesetzentwurf zurück. Mit dem überarbeiteten CDU-Gesetz werde die Bewerbung um öffentliche Aufträge für Unternehmen deutlich einfacher, sagte Henkel. Überdies greife das Vergabegesetz künftig erst bei einem größerem Auftragsvolumen als bisher.