Das Frauenpaar wird von der Rechtsanwältin Lucy Chebout sowie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Der Anwältin zufolge war die entscheidende Rechtsfrage, ob die Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich dem Wortlaut nach auf Ehemänner bezieht, auch auf Ehefrauen angewendet werden kann - oder sogar muss.
Die derzeitige Regelung gehe in erster Linie zu Lasten der Kinder in queeren Familien, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das Standesamt hatte es abgelehnt, Verena Akkermann als zweite Mutter in die Geburtsurkunde einzutragen. Paula habe damit rechtlich nur eine Mutter und gegenüber ihrer zweiten Mutter keinen Anspruch auf Unterhalt, Versorgung oder Erbe. Die 48-Jährige benötige selbst für einen Arztbesuch mit der Tochter die Vollmacht ihrer Ehefrau. Dieses Problem stellt sich auch für Paare, bei denen ein Partner keinen Geschlechtseintrag oder einen divers-Eintrag hat.
Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums ist eine umfassende Reform des Abstammungsrechts in Arbeit. In einigen Bereichen seien Gleichstellung, Vereinfachung und Entlastung aber so dringend erforderlich, dass sie schon vorab geregelt werden sollen, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa. So befinde sich ein im Sommer an die anderen Ressorts übersandter Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Im Zentrum dieser Teilreform stehe die Einführung einer gleichrangigen Mutterstellung zweier Frauen kraft Ehe und kraft Anerkennung, sagte der Sprecher.
Inzwischen gibt es eine Bewegung von Paaren, die nicht den Weg über die Stiefkindadoption gehen wollen. So seien im August allein in Berlin von sechs Paaren für sieben Kinder Anträge auf Feststellung der Elternschaft eingereicht worden, berichtete Christina Klitzsch-Eulenburg von der Initiative "Nodoption".
Das Oberlandesgericht Celle ist nicht das erste hohe Gericht, das sich mit der Elternschaft eines lesbisches Paar beschäftigt. Im Herbst 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass nach der Einführung der Ehe für alle ein Frauen-Paar nicht automatisch gemeinsam Eltern werden könne. Notwendig sei eine Reform des Abstammungsrechts, hieß es damals.
"Natürlich hoffen wir nach dem Termin heute, dass das Gericht erkennt, dass auch ich Mutter unserer Tochter Paula bin", sagte Verena Akkermann. "Aber wenn nicht, dann steht unser Entschluss: Wir machen weiter. Notfalls gehen wir bis nach Karlsruhe."
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