Verfassungsschutz Gesamte AfD-Partei rückt wohl bald in den Fokus

red/

Die Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz rückt einem „Spiegel“-Bericht zufolge näher - .

 
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Der von AfD-Politikern (unter anderem Björn Höcke) gegründete rechtsnationale „Flügel“ ist bereits für den Verfassungsschutz ein Beobachtungsfall. Foto: dpa/Martin Schutt

Berlin - Eine bundesweite Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz rückt nach einem „Spiegel“-Bericht näher. Die Entscheidung soll demnach im Januar fallen, berichtete das Magazin am Freitag. Bei der Innenministerkonferenz habe der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, erläutert, dass der Einfluss des eigentlich aufgelösten völkischen Flügels in der AfD größer geworden sei.

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Teile der AfD werden bereits beobachtet

Dies habe sich zuletzt auch beim Bundesparteitag im nordrhein-westfälischen Kalkar gezeigt, bei dem dasLager der Rechtsaußen fast die Hälfte der Delegierten hinter sich gehabt habe. Der Verfassungsschutz hatte bereits im Frühjahr den „Flügel“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke als „erwiesen extremistisch“ eingestuft. In mehreren ostdeutschen Bundesländern werden die AfD-Landesverbände bereits von denVerfassungsschutzämtern beobachtet.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), sagte am Freitag mit Blick auf die AfD, die Innenminister hätten auch darüber gesprochen, „ob es gegebenenfalls Bestrebungen gibt, die Demokratie von innen, auf parlamentarischem Wege, auszuhöhlen.“

Meuthen sieht Beobachtung für „nicht haltbar“

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen sprach von einer „politisch gewünschten Beobachtung“. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Während sich in der AfD für jedermann erkennbar bürgerlich-konservative Kräfte auf ganzer Breite durchsetzen, erzählt Herr Haldenwang wider besseren Wissens, dass der Einfluss des sogenannten völkischen Lagers steige.“ Dies sei offenkundig falsch und werde rechtlich nicht haltbar sein.

Eine Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Das heißt, dass zum Beispiel Informanten aus dem Umfeld der Partei angeheuert werden dürfen.