Der Freistaat Thüringen darf nach einer aktuellen Entscheidung des Landes-Verfassungsgerichtshof Extremisten weiterhin vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen – weil dieser Ausschluss nach Überzeugung des höchsten Gerichts im Land erheblich dazu beiträgt, dass die Menschen ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Der per Gesetz vorgeschriebene Ausschluss vom sogenannten Referendariat sei so wichtig für die Justiz, dass er höher zu werten sei, als der damit einhergehende Eingriff in die Berufsfreiheit des Einzelnen, sagte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, am Mittwoch in Weimar bei der Verkündung der Entscheidung.