Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat ein Aussetzen der Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl am Sonntag abgelehnt. Der Antrag dazu sei schon unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag seine Entscheidung auf einen Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) mit.
Verfassungsgericht An Fünf-Prozent-Hürde führt kein Weg vorbei
Jens Wenzel 29.08.2024 - 15:12 Uhr