Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat ein Aussetzen der Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl am Sonntag abgelehnt. Der Antrag dazu sei schon unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag seine Entscheidung auf einen Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) mit.