Verfassungsgericht AfD scheitert mit Impf-Volksbegehren

Eike Kellermann

Die AfD wollte per Volksbegehren jegliche Impfpflicht in Thüringen verbieten lassen. Das Verfassungsgericht erklärt das jedoch für unzulässig – und gibt damit der klagenden Landesregierung recht.

 
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Die Verfassungsrichter rügten in ihrem einstimmig ergangenen Urteil den „unzureichenden und irreführenden Charakter“ in der Begründung des Volksbegehrens. Foto: dpa/Martin Schutt