Auch Nadine Bellstedt rief zunächst den Telekommunikationsanbieter an – konnte erwirken, dass der erst mal einen Mahnstopp für einen Monat einrichtete und sie ließ sich die Kontaktdaten des Verkäufers der virtuellen Münzen geben. Diesem habe sie eine E-Mail geschickt, erklärt, dass der minderjähriger Sohn unerlaubt mit dem Handy des Vaters eingekauft hat – und dieses Geschäft, gar nicht hätte zustande kommen dürfen.
Eine Eingangsbestätigung habe sie sofort erhalten „und nach circa vier Tagen kam dann die Antwort, dass sie Kontakt mit dem Telekommunikationsanbieter aufnehmen und dass das aus der Rechnung ausgebucht wird“, berichtet die Verbraucherberaterin. Der Vater müsse diese Summe von 3000 Euro dann nicht mehr zahlen, habe es geheißen. Das sei letztlich auch alles so klar gegangen. „Die waren sehr unproblematisch.“
Die Konsequenz aus der Geschichte ist: „Der minderjährige Sohn musste sich eine Strafpredigt des Vaters anhören und hat nun Handy-Verbot – wahrscheinlich bis er selbst irgendwann einen Vertrag abschließen darf“, sagt Nadine Bellstedt lachend. Der Junge habe wahrscheinlich gar nicht realisiert, wie viel Geld er ausgegeben hat, „weil er ja immer wieder drauf drücken konnte“, vermutet sie. „Das war vielleicht wie ein Spiel für ihn.“ Dank der Hilfe der Verbraucherzentrale kann der alleinerziehende Vater jetzt wieder ruhig schlafen.