Verbrauchzentrale half Teure Spielchen mit Papas Handy

So sieht’s der Karikaturist. Foto: Ralf Böhme

Eine böse Überraschung erlebte ein alleinerziehender Vater aus einem Rhönstädtchen, nachdem sein minderjähriger Sohn – ungefragt – sein Mobiltelefon genutzt hatte, um Freunden Geschenke zu machen. Hilfe erhielt der Mann bei der Verbraucherzentrale.

 
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Schlaflose Nächte haben einem alleinerziehenden Vater, der mit seinem Sohn in einer Kleinstadt in der Rhön lebt, zwei aufeinanderfolgende Telefonrechnungen beschert. Zusammen waren diese so hoch wie sein Bruttogehalt. Ratsuchend hatte er sich schließlich an die Beraterin der Verbraucherzentrale Thüringen in Bad Salzungen gewandt – und Nadine Bellstedt konnte ihm helfen.

Normalerweise, sagt die Verbraucherberaterin, liegen die monatlichen Mobiltelefonkosten des Mannes bei knapp 60  Euro. Ende vergangenen Jahres sei ihm aber von seinem Telekommunikationsanbieter eine Rechnung über 1800 Euro zugestellt worden. „Und dann wurde ihm noch mitgeteilt, dass eine zweite Rechnung für den nächsten Monat folgt, die 1200 Euro beträgt“, berichtet Nadine Bellstedt.

Nach dem ersten Schreck habe sich der Mann die Rechnung genau angesehen und festgestellt, dass da Posten drauf sind, die er sich nicht erklären konnte. „Es ging um mehrere In-App-Käufe“, die über eine bei Jugendlichen beliebte Social-Media-Plattform erfolgt waren. „Es hat sich dann rausgestellt, dass sein Sohn irgendwelche virtuellen Münzen gekauft und an Freunde verschenkt hat“, sagt Nadine Bellstedt. „Und er hat das wohl sehr ausführlich getan, sodass der Vater insgesamt 3000 Euro zahlen sollte.“ Der Zehnjährige hatte das Handy des Vaters ohne dessen Einverständnis einfach zu diesem Zweck genutzt.

Der Mann habe nun zunächst versucht, mit seinem Telekommunikationsanbieter zu sprechen. Dieser habe aber darauf bestanden, dass er die Rechnungen begleicht. „Weil in dem Fall handelt es sich ja um einen Drittanbieter“, erklärt Nadine Bellstedt. Die hohen Kosten seien nicht für eine Leistung des Vertragspartners angefallen – vielmehr sei beim Kauf der virtuellen Münzen als Zahlweise „über die monatliche Mobilfunk-Abrechnung“ angegeben worden – und so kam der Telekommunikationsanbieter, quasi zum Weiterreichen des Betrages, ins Spiel.

„Weil der Mann nicht mehr weiter wusste, ist er zu uns gekommen“, berichtet die Verbraucherberaterin. Und sie stellt erst einmal grundsätzlich fest: „Der Sohn ist minderjährig und beschränkt geschäftsfähig. Da greift der sogenannte Taschengeldparagraf 110 BGB.“ Dieser besage, dass Kinder auch ohne Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten Dinge zu annehmbaren Preisen, sozusagen in Taschengeldhöhe, kaufen dürfen. Das gelte aber nur für Barzahlungen. Andere Geschäfte, beispielsweise Ratenkäufe, dürften Minderjährige nicht abschließen. „Das heißt: Bei jedem Klick, bei jedem einzelnen Kauf des Zehnjährigen, hätte der Vater zustimmen müssen“, betont die Verbraucherrechtsexpertin.

Auch Nadine Bellstedt rief zunächst den Telekommunikationsanbieter an – konnte erwirken, dass der erst mal einen Mahnstopp für einen Monat einrichtete und sie ließ sich die Kontaktdaten des Verkäufers der virtuellen Münzen geben. Diesem habe sie eine E-Mail geschickt, erklärt, dass der minderjähriger Sohn unerlaubt mit dem Handy des Vaters eingekauft hat – und dieses Geschäft, gar nicht hätte zustande kommen dürfen.

Eine Eingangsbestätigung habe sie sofort erhalten „und nach circa vier Tagen kam dann die Antwort, dass sie Kontakt mit dem Telekommunikationsanbieter aufnehmen und dass das aus der Rechnung ausgebucht wird“, berichtet die Verbraucherberaterin. Der Vater müsse diese Summe von 3000 Euro dann nicht mehr zahlen, habe es geheißen. Das sei letztlich auch alles so klar gegangen. „Die waren sehr unproblematisch.“

Die Konsequenz aus der Geschichte ist: „Der minderjährige Sohn musste sich eine Strafpredigt des Vaters anhören und hat nun Handy-Verbot – wahrscheinlich bis er selbst irgendwann einen Vertrag abschließen darf“, sagt Nadine Bellstedt lachend. Der Junge habe wahrscheinlich gar nicht realisiert, wie viel Geld er ausgegeben hat, „weil er ja immer wieder drauf drücken konnte“, vermutet sie. „Das war vielleicht wie ein Spiel für ihn.“ Dank der Hilfe der Verbraucherzentrale kann der alleinerziehende Vater jetzt wieder ruhig schlafen.

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