Die Verbraucherzentrale Thüringen hat die Stadtwerke Ilmenau abgemacht. Wie die Verbraucherschützer am Mittwoch mitteilten, sind der Grund dafür mangelhafte Angaben zur Preisgestaltung in den Preiserhöhungsschreiben. Die Stadtwerke hatten demnach im Herbst des vergangenen Jahres ihre Kunden angeschrieben, um sie über eine Strompreiserhöhung in Kenntnis zu setzen. In den Mitteilungen seien allerdings nicht die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt gegenüber gestellt worden. „Dieses Vorgehen ist nach unserer Ansicht nicht rechtmäßig. Aus den Schreiben geht nicht hervor, auf welchen Faktoren und Bestandteilen des Entgeltes die Preiserhöhung beruht. Betroffene haben jedoch ein Recht darauf, dies zu erfahren“, erläutert Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Tatsächlich seien Energieversorger dazu verpflichtet, ihren Kunden etwaige Preisänderungen mindestens einen Monat vorher mitzuteilen. Dabei müssen die einzelnen Preisbestandteile in der alten und neuen Höhe gegenübergestellt werden.