Verbraucherberatung Kein Sport, keine Einnahmen – Lockdown und Vertragslaufzeiten

Die Rechtssprechung zu Laufzeiten von Fitnessstudio-Verträgen in Zeiten des Lockdowns ist nach Angaben von Verbraucherberaterin Nadine Bellstedt noch nicht eindeutig. Foto: Heiko Matz

Die Schließung von Fitnessstudios im Lockdown hat Kunden wie Betreiber getroffen. Die einen mussten auf Sport, die anderen auf Einnahmen verzichten. Im Nachgang gibt es nun bei der Verbraucherzentrale viele Anfragen wegen Vertragskündigungen – weil es bezüglich der Fristen oft Irritationen gibt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder