Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im millionenschweren Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell entschieden, dass kartellbedingte Ersatzansprüche grundsätzlich auch in Sammelklagen von Inkassodienstleistern gebündelt geltend gemacht werden dürfen. Zugleich hielt der Senat fest: Wenn diese Bündelung es den Gerichten unmöglich mache, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, könne eine Aufspaltung in mehrere Verfahren verlangt werden.