In diesen Zeiten wird wohl so mancher Kleingärtner neidisch auf den Kreis Schmalkalden-Meiningen blicken: Hier gibt es ihn noch, den sogenannten Gemeingebrauch, der etwa die Entnahme von Wasser „in geringen Mengen“, etwa für die private Gartenbewässerung erlaubt. Nur, wer in größerem Maßstab Wasser aus Flüssen und Bächen für sein Obst und Gemüse holen will, braucht eine Genehmigung und einen Wasserzähler.
Verbote in vielen Kreisen Wer zählt den Nachbarn an fürs Gießen?
Jens Wenzel 03.08.2026 - 15:17 Uhr