Verbände für die Rhön Keine Windkraft im Schutzgebiet

Sowohl das Rhönforum als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Meiningen erteilen der geplanten Freigabe zum Bau von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Rhön eine klare Absage.

Eine Rhön-Landschaft wie diese, in der Windräder statt des Kirchturms über die Nebelschwaden hinweg ragen? Für viele nicht vorstellbar, nicht akzeptabel und jetzt auch von zwei Verbänden deutlich abgelehnt. Foto: Jürgen Lutz

Die neue Verordnung zum Biosphärenreservat Rhön hat gravierende Mängel. Zu diesem Schluss kommt der Regionalentwicklungsverein Rhönforum. Seine Stellungnahme ans Thüringer Umweltministerium ist entsprechend scharf formuliert. Der Dachverband für den Thüringer Teil der Rhön hat diese am Mittwoch verabschiedet und versandt. In 18 Unterpunkten wurden die notwendigen Änderungen an der Neufassung der Verordnung erarbeitet. Daran wirkten Kaltennordheims Bürgermeister Erik Thürmer, Dr. Sebastian Spiegel aus Dermbach, Rhönforums-Vorsitzender Martin Henkel sowie Rhönforums-Geschäftsführerin Regina Filler mit.

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Hauptpunkte sind die fehlende Transparenz des Verfahrens, die Auswirkungen der Änderungen der Zonierungen, Kritik an den Neuausweisungen von Kern- und Pflegezonen sowie an den neuen Verboten innerhalb der Zonen des Reservates und neuen bürokratischen Hemmnissen, zum Beispiel bei Bauprojekten, Wegenetz und anderem. Aus Sicht des Vereins „größte Tragweite hat aber das Thema Windkraftanlagen“. Deren ursprüngliches Verbot zum Bau im Gebiet des Biosphärenreservates Rhön soll mit der neuen Verordnung aufgehoben werden.

4,6 Millionen Ausgleich gefordert

Zum Abschluss der Stellungnahme fordern die Städte und Gemeinden einen finanziellen Ausgleich für die durch das Biosphärenreservat entstehenden Entwicklungshemmnisse. Durch Einschränkungen des Biosphärenreservats habe sich die Wirtschaft hier deutlich schlechter entwickelt, die Steuereinnahmen liegen unter dem Landesdurchschnitt. Hierfür und für bürokratische Hemmnisse und Mehraufwendungen wird ein jährlichen Ausgleich von mindestens 4,6 Millionen Euro gefordert, analog zum Thüringer Kurlastenausgleich für Kur-städte und dem neu eingeführten Ausgleich für die Tourismusorte.

Scharfe Kritik übt der Vorsitzende des Rhönforums Martin Henkel an der Art und Weise des Auslegungsprozesses: Es ergeben sich erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität des Auslegungsverfahrens, sagt er. Nur in Erfurt, Zella, Bad Salzungen und Meiningen vier Stellen war etwa die Einsicht in die Unterlagen möglich – drei davon liegen nicht einmal im Biosphärenreservat Rhön. Erst ab 5. September standen die Unterlagen online zur Verfügung, waren aber weder barrierefrei noch einfach nachzuvollziehen. „Die Wiederholung des Beteiligungsverfahrens unter Einhaltung der Transparenz gegenüber den Bürgern erscheint angemessen. Im Besonderen gilt dies für die nicht kommunizierte, aber weitreichendste Änderung, der Aufhebung des Verbotes von Windkraftanlagen. Sollte seitens des Ministeriums an der Aufhebung des Windkraftverbotes festgehalten werden, fordern wir die Wiederholung des Beteiligungsverfahrens!“

Die Region müsse sich bewusst werden, was passiert, wenn das Verbot des Baus von industriellen Großanlagen wie Windkraftanlagen im Biosphärenreservat kippt. Dann wäre es vorbei mit dem „Land der offenen Fernen“. Das hätte nicht nur massive Auswirkungen auf den Tourismus und die Lebensqualität in der Region, befürchtet das Rhönforum. Auch die ursprünglichen Ziele eines Biosphärenreservates würden absurdum geführt. Im schlimmsten Fall müssten EU-Fördermittel – ob für Naturschutz, Landwirtschaft oder Tourismus – zurückgezahlt werden.

Die 24 Seiten der Stellungnahme stehen als Grundlage für eigene Bekundungen von Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und für alle Bürger frei zur Verfügung. Der Text ist auf der Webseite des Rhönforums zu finden und kann von allen genutzt werden, die von den Änderungen der Zonierung und der Öffnung des Verbots für Windkraftanlagen betroffen sind und Widerspruch planen.

Auch der BUND-Kreisverband Meiningen hat als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgegeben und kritisiert darin deutlich, „dass es möglich sein soll, Windkraftanlagen im Biosphärenreservat zu errichten.“ Eine Öffnung des Schutzgebietes „für derartig gewaltige Bauwerke“ widerspreche mehreren Schutzzielen des Biosphärenreservates, so etwa dem Erhalt des einzigartigen Gebietscharakters der Rhön und der Förderung der Erholung und des Tourismus.

Verspargelung verhindern

Frank Henkel vom BUND Meiningen betont, dass der Verband die Erneuerbaren Energien zwar „in keiner Weise in Frage stellt – wir würden das aber in Bezug auf die Windkraft räumlich klar konzentrieren. Windkraftanlagen müssen dahin, wo Natur und Landschaft schon verloren haben, zum Beispiel links und rechts unserer Autobahnen“, sagt er. In der Rhön drohe dagegen durch Windräder das typische Landschaftsbild mit den ungestörten Fernsichten verloren zu gehen – in einem der letzten freien und weitgehend unzerschnittenen Landschaftsräume Thüringens dürfe es keine „Verspargelung“ geben. Der BUND spricht sich auch gegen Fluglärm und den Bau von neuen Autobahnen und Bundesstraßen in der Rhön samt Versiegelung und Zerschneidung der Landschaft aus.